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Wenn Sie weitere Fragen haben, dann stellen Sie uns diese gerne in den Kommentaren. Wir bemühen uns, diese zeitnah in unsere FAQs mit aufzunehmen und zu beantworten.
Die Verjährungsfrist bei den Ansprüchen beträgt zehn Jahre, wobei das Einzahlungsdatum gilt. Haben Sie also vor bis zu zehn Jahren Geld bei einem Online-Anbieter eingezahlt, das Sie dann verloren haben, so können Sie dies noch immer zurückholen. Dies gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Anbieter eine Lizenz erhalten hat, also frühestens Ende 2020. Teilweise sind Online-Casinos und Anbieter von Online-Sportwetten aber noch immer illegal. Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von Ihren Ansprüchen erfahren, haben Sie drei Jahre Zeit, diese geltend zu machen, also Klage einzureichen.
Auf keinen Fall sollten Sie weiterhin bei illegalen Anbietern ohne Lizenz Glücksspiel betreiben. Es ist davon auszugehen, dass Sie spätestens beim Einholen einer DSGVO-Auskunft wissen, dass das Angebot illegal war. Sollten Sie dann weiterspielen, müssen Sie damit rechnen, dass das Gericht Ihre Klage abweist.
Bei legalen Anbietern dürfen Sie natürlich spielen, aber das Einreichen einer Klage, um womöglich sehr hohe Verluste zurückzubekommen, könnte ein Anreiz sein, aus dem Glücksspiel generell auszusteigen.
Im Sommer 2023 hat Malta die Bill No. 55 verabschiedet. Ein Gesetz, das die eigene Wirtschaft schützen soll. Es sieht vor, dass Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta sich weigern können, Urteile (zum Beispiel aus Deutschland) zu vollstrecken. Das Gesetz ist jedoch nicht mit EU-Recht vereinbar und wird deshalb mittelfristig zurückgenommen werden müssen. Die Anbieter kaufen sich somit nur etwas Zeit. Es kann weiterhin erfolgreich gegen Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta vorgegangen werden.
Ganz klar ja! Auch wenn sehr viele Online-Casinos ihren Sitz auf Malta oder in anderen Ländern haben, können Sie als Spieler vor dem für Ihren Wohnort zuständigen Gericht klagen.
Wenn Sie wussten, dass es sich um illegales Glücksspiel gehandelt hat, haben Sie sich tatsächlich strafbar gemacht. Es sind uns aber keine Urteile bekannt, bei denen Spieler deshalb bestraft worden wären. Zum einen ist es nicht einfach, die Illegalität eines Angebots zu erkennen, denn die Casinos geben sich größte Mühe, seriös aufzutreten und einen legalen Anschein zu erwecken. Zudem behaupten sie ja vor Gericht selbst, legal zu sein – wie können sie da dem Spieler vorwerfen, er hätte wissen müssen, dass es illegal war, bei ihnen zu spielen? Die Beweislast liegt zudem auf Seiten der Casinos.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat eine White Liste herausgegeben, auf der alle Anbieter verzeichnet sind, die über eine Lizenz verfügen. Zudem ist dort hinterlegt, seit welchem Tag und für welche Art von Glücksspiel diese Lizenz gültig ist. Ein Anbieter kann durchaus eine Lizenz für Online-Sportwetten besitzen, während sein Casinoangebot nach wie vor illegal ist. Diese Liste wird sehr regelmäßig aktualisiert und ist hier zu finden:
https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/whitelist
Die ersten Lizenzen für Online-Sportwetten wurden im Oktober 2020 vergeben, die ersten für virtuelle Automatenspiele im April 2022 und für Online-Poker erst im November 2022. Davor waren die jeweiligen Angebote alle illegal!
Aufgrund dessen, dass einige Betreibergesellschaften inzwischen liquidiert worden sind, kann von einigen Casinos tatsächlich kein Geld mehr zurückgefordert werden. Dazu gehören unter anderem:
- Drückglück
- Wunderino
- Hyperino
- Bet at Home
Sportwetten-Anbieter argumentieren gerne damit, dass sie sich für eine Konzession beworben hätten und diese nur aufgrund von Problemen auf Seiten der Behörden nicht früher erhalten hätten. Dies ist jedoch kein Grund, ohne Lizenz online Sportwetten anzubieten. Auch, wenn Anbieter sich um eine Lizenz beworben haben und diese ab Ende 2020 erhalten haben, war ihr Angebot bis dahin illegal.
Siehe hierzu auch der folgende Auszug auf dem Urteil des LG Paderborn:
„Eine Befreiung von diesem Verbot kann die Beklagte [Tipico] auch nicht daraus herleiten, dass sie sich an dem damaligen Konzessionsverfahren beteiligt und alle Konzessionserteilungsvoraussetzungen nachgewiesen hat. Das Veranstalten von Online-Sportwetten setzte nach dem maßgeblichen GlüStV 2012 zwingend die Erteilung einer Konzession durch die zuständige Verwaltungsbehörde voraus. Solange diese nicht erteilt war, bestand das grundsätzliche Verbot fort. Das bloße Recht auf die (künftige) Erteilung einer Konzession macht im Verhältnis zum Spielteilnehmer aus dem verbotenen kein erlaubtes Online-Wettspiel.“
Muss ich befürchten angezeigt zu werden, weil ich an illegalem Glücksspiel teilgenommen habe?